EnBW schließt sich Verfassungsbeschwerde gegen Atomausstieg nicht an
Der Karlsruher Konzern begründete den Verzicht am heutigen 30. Juli 2012 damit, dass er mit mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei und es ihm deswegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der Grundrechtsfähigkeit fehle. Eine Verfassungsbeschwerde sei vor diesem Hintergrund unzulässig.
Allerdings teile die EnBW die Auffassung der klagenden Konkurrenten. Allein Deutschlands größter Energieversorger E.on schätzt den Schaden durch die Abschaltung seiner Atomkraftwerke auf rund acht Milliarden Euro und hat Beschwerde beim Bundesverfassungs- gericht eingelegt.
"Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungs- gericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird", hieß es dazu von der EnBW. (dapd / T2012073001084 / mje / pon /1)