Das Bundeskabinett hat die Vergünstigungen für Unternehmen bei der Stromsteuer, den sogenannten Spitzenausgleich, verlängert. Als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs müssen die begünstigten Unternehmen nachweisen, dass sie spätestens bis Ende 2015 ein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des gesamten produzierenden Gewerbes gegenüber dem Zeitraum 2007-2012 kontinuierlich reduziert hat. Die neuen Regelungen sollen zum ersten Januar 2013 in Kraft treten.
Die Stromsteuer wurde 1999 zusammen mit einer schrittweisen Anhebung der Energiesteuern als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um Anreize zu einem sparsamen Umgang mit Energie zu geben. Mithilfe der Steuereinnahmen wurden die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: Übersteigt die Belastung eines Unternehmens durch die Stromsteuer die Entlastung bei der Rentenversicherung, greift der sogenannte Spitzenausgleich. Firmen bekommen bis zu 90 Prozent der Differenz zurückerstattet.
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Davon profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringer Beschäftigtenzahl. Das Volumen des Spitzenausgleichs beträgt jährlich 2,3 Milliarden Euro, verteilt auf rund 25.000 Unternehmen. Ende dieses Jahres läuft die Genehmigung der EU für diese Vergünstigung aus. Daher wird eine Neuregelung ab dem Jahr 2013 notwendig. Die Ausnahmen sollen laut Referentenentwurf für die nächsten fünf Jahre gelten.