Textilfirmen klagen gegen EEG-Umlage
Drei Textilfirmen aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg, die bereits seit Monaten die Zahlung der EEG-Umlage verweigern, haben Klage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingereicht. Sie wollen den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen.
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Zunächst gingen die Unternehmen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer nun für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage mittlerweile nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt. Das hat dazu geführt, dass ein erster Verhandlungstermin bereits angesetzt ist.
Die kaum noch planbaren Kosten der EEG-Umlage belasten nach Ansicht der Textilbranche vor allem Mittelständler, die mit ihrem Stromaufkommen knapp unter der Härtefallgrenze liegen. Aktuell müssen Unternehmen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, rund 3,6 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für das nächste Jahr rechnen Experten bereits mit bis zu fünf Cent.