DUH: Spitzenausgleich bei der Ökosteuer verstößt gegen EU-Recht
Die von der Bundesregierung mit den Wirtschaftsverbänden BDI und BDEW flankierend abgeschlossene „Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz" diene einzig dem Zweck, eine nach EU-Recht für die Gewährung von Steuerentlastungen erforderliche Gegenleistung zu suggerieren und auf diese Weise, die Zustimmung der EU-Kommission zu erhalten.
Die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen widersprechen nach Überzeugung der DUH auch dem von der Bundesregierung selbst vor zwei Jahren beschlossenen Energiekonzept. Danach sollten ab 2013 nur solche Betriebe weiter vom Spitzenausgleich profitieren, die Energieeinsparungen auch tatsächlich nachweisen.
Die Effizienzvereinbarung, die bis 2022 gelten soll, begründet darüber hinaus erhebliche Zweifel im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip, weil sie im Fall ihres Inkrafttretens den Handlungsspielraum von mindestens drei nach der Entscheidung gewählten Parlamenten massiv einschränkt. Vor allem aber verstoßen die vereinbarten Regelungen gegen das EU-Beihilfe- und Energiesteuerrecht, welches derartige Entlastungen abhängig macht von realen ökologischen Gegenleistungen.