Absenkung der EEG-Managementprämie beschlossen
Im Rahmen der Marktprämie verzichten Betreiber von EEG-Anlagen auf den Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und vermarkten stattdessen ihren erzeugten Strom direkt. Die Marktprämie gleicht in diesem Fall die Differenz zwischen den Direktvermarktungserlösen der Anlagenbetreiber und der Einspeisevergütung nach dem EEG aus. Die Managementprämie deckt darüber hinaus zusätzliche Mehrkosten ab, die den Anlagenbetreibern in der Direktvermarktung entstehen.
Die ersten Erfahrungen mit der seit Jahresbeginn eingeführten Managementprämie haben jedoch gezeigt, dass die Prämie für Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu hoch angesetzt war. Sie soll daher ab dem Jahr 2013 gegenüber der bislang vorgesehenen Prämie um 0,35 Cent je Kilowattstunde abgesenkt werden. Die Absenkung gilt sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen und sie wird auch für die nachfolgenden Jahre entsprechend fortgeschrieben.