EU-Parlament verabschiedet Energieeffizienz-Richtlinie

12.09.2012 von

Bindende Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude und Energiesparpläne für alle großen Unternehmen werden durch die Energieeffizienz-Richtlinie, die am Dienstag vom Parlament der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde, zur Verpflichtung in den EU-Mitgliedstaaten. Durch die Senkung des Energieverbrauchs um 20 Prozent könnte die EU insgesamt 50 Milliarden Euro im Jahr einsparen.

Um das übergeordnete Energieeffizienzziel der EU von 20 Prozent Energieeinsparung bis zum Jahr 2020 zu erreichen, werden nationale Energie-unternehmen und -verteiler für den Zeitraum vom 2014-2020 verpflichtet, jedes Jahr mindestens 1,5 Prozent seines jährlichen Energie-absatzes an Endverbraucher einzusparen.

Die Energieeffizienz- Richtlinie sieht außerdem vor, dass jeder Mitgliedstaat jährlich mindestens drei Prozent (der Bodenflächen) geheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich „im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren hat. Das betrifft Gebäude mit einer „Gesamtnutzfläche" von mehr als 500 Quadratmeter, und ab Juli 2015 von mehr als 250 Quadratmeter. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch für alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.

Die Richtlinie muss noch vom Ministerrat formal verabschiedet werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Mitgliedstaaten haben dann bis zu 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. 

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