EU-Parlament verabschiedet Energieeffizienz-Richtlinie
Um das übergeordnete Energieeffizienzziel der EU von 20 Prozent Energieeinsparung bis zum Jahr 2020 zu erreichen, werden nationale Energie-unternehmen und -verteiler für den Zeitraum vom 2014-2020 verpflichtet, jedes Jahr mindestens 1,5 Prozent seines jährlichen Energie-absatzes an Endverbraucher einzusparen.
Die Energieeffizienz- Richtlinie sieht außerdem vor, dass jeder Mitgliedstaat jährlich mindestens drei Prozent (der Bodenflächen) geheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich „im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren hat. Das betrifft Gebäude mit einer „Gesamtnutzfläche" von mehr als 500 Quadratmeter, und ab Juli 2015 von mehr als 250 Quadratmeter. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch für alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.