Netzbetreiber halten Veröffentlichungsfristen für Netzentgelte nicht ein

13.09.2012 von

Netzbetreiber sind ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Bekanntgabe „neuer“ Netzentgelte für das Folgejahr im letzten Jahr in den meisten Fällen nicht nachgekommen. Zum Stichtag am 15. Oktober lagen nur in 83 Fällen und damit nur von rund zehn Prozent der Unternehmen neue Preisregelungen für 2012 vor. Das geht aus einer Analyse des Datenbankdienstleisters e’net hervor.

Viele der kommunizierten Preisregelungen hatten darüber hinaus fast ausschließlich nur einen so genannten vorläufigen und damit keinen verbindlichen Status. Das zeigt sich daran, dass im Standardlast-profilbereich insgesamt nur 17 Prozent der „vorläufigen“ zu „endgültigen“ Netzentgelten wurden. In jedem zweiten Fall reduzierte sich die Höhe des später bekannt gegebenen Netzentgelts noch, bei einem Drittel lagen die „endgültigen“ Durchleitungspreise im Nachhinein höher als zuvor angekündigt.

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Netzbetreiber haben gemäß des im Jahr 2011 novellierten Energiewirtschaftsgesetzes spätestens zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für den Netzzugang zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht ermittelt, ist seitens der Unternehmen zumindest die Höhe der Durchleitungsgebühren bekannt zu geben, die sich „voraussichtlich“ auf Basis der für das Folgejahr geltenden regulatorischen Erlösobergrenze ergeben wird. Auf diese Weise soll die Kalkulationssicherheit von Lieferanten und Vertrieben im Hinblick auf ihre Angebotsstellungen erhöht werden. 

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