Nachtspeicherheizungen müssen offenbar doch nicht bis 2020 ausgemustert werden, sondern dürfen weiter betrieben werden. Die neue Energieeinsparverordnung soll das erst 2009 eingefügte Verbot kippen. Darauf haben sich nach Informationen der „Wirtschaftswoche" die beteiligten Bundesministerien geeinigt. Weil bis 2020 doppelt so viel erneuerbare Energie vorhanden sein dürfte wie heute, so das Argument der Regierung, würden die Geräte als Speicher für den Überfluss gebraucht.
Trotzdem sind Nachtspeicherheizungen im Vergleich mit allen anderen Heizungsformen deutlich ineffizienter. Der Gesamtwirkungsgrad einer Nachtspeicher-heizung beträgt bei Erzeugung, Umspannung und Transport elektrischer Energie lediglich rund 34 Prozent, was sich in der Folge in hohen Energiekosten niederschlägt.
Kunden mit Nachtspeicherheizungen sind dabei doppelt gekniffen, denn sie müssen sich nicht nur mit einem veralteten Heizsystem herumschlagen, sondern sind auch „gefangene Kunden" in dem Sinn, dass sie nur in den wenigsten Fällen ihren Stromversorger wechseln können. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
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Im Jahr 2009 hatte die Große Koalition in der letzten Änderung der EnEV eine Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten beschlossen. Vor 1990 eingebaute Nacht-speicheröfen dürfen nach der geltenden Regelung ab 2020 nicht mehr betrieben werden. (Stromtipp.de/dapd/T2012091500662/vf/fgr/3)