Blackout: Abschalten von Kraftwerken soll verboten werden
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kraftwerksbetreiber nur dann eine Entschädigung erhalten, wenn ein als Netzreserve betriebsbereit gehaltenes Kraftwerk bei Stromengpässen eingesetzt wird. Die Entschädigung soll dabei auf die notwendigen Auslagen beschränkt werden. Die Kosten für die Notgesetze gegen einen Stromausfall sollen über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt werden. Laut Gesetzesentwurf sollen sie sich auf maximal 287 Millionen Euro pro Jahr belaufen.