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Energieverbände: Neues Entgeltmodell
Die fünf großen Energieverbände haben zusammen mit dem BDI (Bund der deutschen Industrie) und dem Bundeswirtschaftsministeriums eine Vereinbarung erarbeitet, die das bisher gültige entfernungsabhängige Entgeltmodell vereinfachen soll. Dies wird erreicht durch eine Aufteilung des Strommarktes in eine Handelszone Nord und eine Handelszone Süd. Nach der bisherigen Regelung wurde der Preis für die Nutzung eines fremden Netzes über die Entfernung von Stromversorger und dessen Kunde ermittelt. Durch diese Entfernungsabhängigkeit war Strom aus der Ferne in der Vergangenheit wesentlich teurer als derjenige vom örtlichen Stromlieferanten.
Die neue Verbändevereinbarung tritt zum 1. Januar 2000 für zwei Jahre in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass Energieversorger für die Durchleitung von Strom innerhalb einer Zone ein einmaliges jährliches Entgelt entrichten müssen. Dessen Höhe kann der jeweilige Netzbetreiber selbst festlegen, muss sich dabei allerdings an eine vorgeschriebene Obergrenze halten. Das Übereinkommen sieht weiterhin vor, daß für eine Stromdurchleitung von der Nord- in die Südzone ein Transportentgelt von 0,25 Pf/kWh fällig wird. Hauptnutznießer der Vereinfachungen wird der Endverbraucher sein, der sich über transparentere Märkte, mehr Wettbewerb und damit über preiswerteren Strom freuen kann.
Die neue Verbändevereinbarung tritt zum 1. Januar 2000 für zwei Jahre in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass Energieversorger für die Durchleitung von Strom innerhalb einer Zone ein einmaliges jährliches Entgelt entrichten müssen. Dessen Höhe kann der jeweilige Netzbetreiber selbst festlegen, muss sich dabei allerdings an eine vorgeschriebene Obergrenze halten. Das Übereinkommen sieht weiterhin vor, daß für eine Stromdurchleitung von der Nord- in die Südzone ein Transportentgelt von 0,25 Pf/kWh fällig wird. Hauptnutznießer der Vereinfachungen wird der Endverbraucher sein, der sich über transparentere Märkte, mehr Wettbewerb und damit über preiswerteren Strom freuen kann.