Stromdurchleitung wird vereinfacht
Der Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) beschloß am 28. September die Eckdaten eines Regelwerkes, daß die Stromzufuhr zum privaten Verbraucher erheblich vereinfachen soll. So haben sich die Verbände auf sogenannte Standardlast-Profile für Privathaushalte und mittelständische Betriebe geeinigt. Dadurch ist es Billigstromanbietern möglich, voraussichtlich ab Mitte November Energie im großen Stil zum privaten Verbraucher durchzuleiten.
Das Regelwerk des VDEW bedeutet für den Verbraucher eine folgende Vereinfachung: Bisher mußte jeder Durchleitungsfall individuell verhandelt, zum Teil auch gerichtlich erzwungen werden. Künftig ist es für die Billigstromanbieter möglich, über Standardverträge zusammengefaßt Geschäfte über eine Stromlieferung an Privatkunden abzuschließen. Der deutsche Strommarkt wird nach dem Regelwerk des VDEW in zwei Handelszonen eingeteilt: So muß ein Stromhändler, wenn er Energie zwischen beiden Handelszonen austauscht, für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein "geringfügiges Transportentgelt" (Presseerklärung des VDEW) von 0,25 Pf/kWh zahlen. Zwar müssen sich die Verbände noch auf die Eckdaten des Regelwerkes einigen, aber die vereinfachten Nutzungsregeln und Entgeltermittlung bedeuten eine wirkliche Öffnung des Strommarktes. Besonders für den privaten Verbraucher ist der Strommarkt nun übersichtlicher und einfacher geworden.
Das Regelwerk des VDEW bedeutet für den Verbraucher eine folgende Vereinfachung: Bisher mußte jeder Durchleitungsfall individuell verhandelt, zum Teil auch gerichtlich erzwungen werden. Künftig ist es für die Billigstromanbieter möglich, über Standardverträge zusammengefaßt Geschäfte über eine Stromlieferung an Privatkunden abzuschließen. Der deutsche Strommarkt wird nach dem Regelwerk des VDEW in zwei Handelszonen eingeteilt: So muß ein Stromhändler, wenn er Energie zwischen beiden Handelszonen austauscht, für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein "geringfügiges Transportentgelt" (Presseerklärung des VDEW) von 0,25 Pf/kWh zahlen. Zwar müssen sich die Verbände noch auf die Eckdaten des Regelwerkes einigen, aber die vereinfachten Nutzungsregeln und Entgeltermittlung bedeuten eine wirkliche Öffnung des Strommarktes. Besonders für den privaten Verbraucher ist der Strommarkt nun übersichtlicher und einfacher geworden.