Veag: Stromdurchleitung ab 1. Januar
Die Gesellschafter des ostdeutschen Stromversorgers VEAG und die Bundesregierung verhandeln über einen neuen Privatisierungsvertrag, der schon ab Januar 2000 die Stromdurchleitung anderer Anbieter im Veag-Versorgungsgebiet ermöglichen soll. Dieser soll bis Ende des Jahres ausgehandelt werden. Der Bund muß dann sehr wahrscheinlich auf die Zahlung eines 1990 vereinbarten Kaufpreisaufschlages für die Veag verzichten. Auch muß, zumindestens in Teilen, auf den sogenannten Förderzins für Braunkohle verzichtet werden.
Sollte der Privatisierungsvertrag zustande kommen, muß die Veag den Strom anderer Anbieter schon einige Jahre früher durchleiten, als in der sogenannten Braunkohleschutzklausel vorgesehen. Die Braunkohleschutzklausel erlaubt es Netzbetreibern in den neuen Bundesländern bis zum 31. Dezember 2003 den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern zu verweigern. Ziel dieser Klausel ist die Verwertung der (teueren) heimischen Braunkohle. Dieswe Klausel wäre dann "quasi gegenstandslos", so ein Sprecher der Bundesregierung.
Sollte der Privatisierungsvertrag zustande kommen, muß die Veag den Strom anderer Anbieter schon einige Jahre früher durchleiten, als in der sogenannten Braunkohleschutzklausel vorgesehen. Die Braunkohleschutzklausel erlaubt es Netzbetreibern in den neuen Bundesländern bis zum 31. Dezember 2003 den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern zu verweigern. Ziel dieser Klausel ist die Verwertung der (teueren) heimischen Braunkohle. Dieswe Klausel wäre dann "quasi gegenstandslos", so ein Sprecher der Bundesregierung.