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Verfahren gegen Stadtwerke München
Das Bundeskartellamt hat am 4. November 1999 mitgeteilt, daß es ein Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke München einleite. Die Stadtwerke Münchnen weigern sich, auf Basis standardisierter Lastprofile Strom von Wettbewerbern an Tarifkunden in ihrem Netzgebiet durchzuleiten. Auslöser des Verfahrens gegen die Münchnener Stadtwerke sei eine Beschwerde von YELLO Strom GmbH, ENBW und der Lichtblick GmbH. Sie wollten Strom an Kunden im Gebiet der Stadtwerke München liefern, sollten dafür aber bei jedem einzelnen Kunden Lastgangzähler instalieren. Die Kosten, die dadurch entstehen würden, würden eine kostengünstige Durchleitung verhindern. Die Stadtwerke München begründeten ihre Forderung mit dem Fehlen geeigneter Lastmodelle und Anrechnungssysteme.
Das Bundeskartellamt äußerte in diesem Zusammenhang Zweifel, ob solch ein Verhalten auch anderer Stadtwerke eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsrecht sachlich gerechtfertigt sei.
Das Bundeskartellamt äußerte in diesem Zusammenhang Zweifel, ob solch ein Verhalten auch anderer Stadtwerke eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsrecht sachlich gerechtfertigt sei.