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VEAG: Bund soll zweite Kaufpreishälfte erlassen
Nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" am Samstag wollen die Anteilseigner der VEAG die zweite Hälfte des nach der Privatisierung 1990 ausgehandelten Kaufpreises nicht mehr zahlen. Begründet wird dies mit dem Verlust der Monopolstellung der VEAG auf Grund der veränderten Wettbewerbsbedingungen auf dem Strommarkt. Gläubiger der VEAG ist der Bund- er müßte dann auf ca. DM 2 Mrd verzichten.
RWE, PreussenElektra, Bayernwerk, EnBw, Bewag, VEW und HEW als Aktionäre der VEAG hatten letzte Woche Bundeswirtschaftsminister Müller angeboten, den VEAG Braunkohlestrom komplett abzunehmen und die Differenz zum Marktpreis zu übernehmen. Das Bestehen der VEAG könnte so gesichert bleiben. Der Privatisierungsvertrag von 1990 soll nun bis Ende 1999 neu verhandelt werden.
RWE, PreussenElektra, Bayernwerk, EnBw, Bewag, VEW und HEW als Aktionäre der VEAG hatten letzte Woche Bundeswirtschaftsminister Müller angeboten, den VEAG Braunkohlestrom komplett abzunehmen und die Differenz zum Marktpreis zu übernehmen. Das Bestehen der VEAG könnte so gesichert bleiben. Der Privatisierungsvertrag von 1990 soll nun bis Ende 1999 neu verhandelt werden.