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Fusionen RWE/VEW und Bayernwerk/PreussenElektra fraglich
Die geplante Fusion zwischen RWE und VEW und ebenfalls die Fusion zwischen PreussenElektra und Bayernwerk scheint in Frage gestellt zu sein. Das Bundeskartellamt äußerte dazu "erhebliche Bedenken", wie "Die Welt" in ihrer Donnerstagsausgabe berichtete. Der für Energiefragen zuständige Abteilungsleiter des Kartellamtes wird dazu mit dem Satz zitiert: "Nach jetzigem Stand erscheint eine Freigabe der Zusammenschlüsse praktisch nicht möglich zu sein."
Eine Genehmigung der Fusionen sei für das Bundeskartellamt nur denkbar, wenn sich die Stromanbieter von bestimmten Beteiligungen trennen, z.B. an dem Stromversorger Veag. Weitreichende Neuordnungen auf dem Strommarkt seien ebenfalls eine Voraussetzung für die Genehmigung der Fusionen, es müssen die Voraussetzungen für einen größeren Durchleitungswettbewerb geschaffen werden. Ansonsten sei eine erhebliche Verschlechterungen für den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu befürchten. Wenn die Unternehmen wie geplant fusionieren würden, könnte so ein "marktbeherrschendes Duopol entstehen.
Das Bundeskartellamt hat eine Prüfungsfrist von vier Monaten. In diesem Zeitraum soll eine Bewertung der Neuordnung des Strommarktes vorgenommen werden.
Eine Genehmigung der Fusionen sei für das Bundeskartellamt nur denkbar, wenn sich die Stromanbieter von bestimmten Beteiligungen trennen, z.B. an dem Stromversorger Veag. Weitreichende Neuordnungen auf dem Strommarkt seien ebenfalls eine Voraussetzung für die Genehmigung der Fusionen, es müssen die Voraussetzungen für einen größeren Durchleitungswettbewerb geschaffen werden. Ansonsten sei eine erhebliche Verschlechterungen für den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu befürchten. Wenn die Unternehmen wie geplant fusionieren würden, könnte so ein "marktbeherrschendes Duopol entstehen.
Das Bundeskartellamt hat eine Prüfungsfrist von vier Monaten. In diesem Zeitraum soll eine Bewertung der Neuordnung des Strommarktes vorgenommen werden.