Verfügung gegen Plambeck
Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat der Plambeck Neue Energien AG untersagt, ihre Werbung für die Stromversorgung weiterzuführen.
Kläger war die Lichtblick- die Zukunft der Energie GmbH. Für Lichtblick war die Werbung von Plambeck eine bewußte Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Mit Werbeslogans wie "bügeln für eine gesündere Luft" und Hinweise auf die Erzeugung des angebotenen Stroms in eigenen Windparks, habe laut Lichtblick Palmbeck versucht, den Stromabnehmern Glauben zu machen, er erhalte umweltfreundlich erzeugten Strom. Nach Lichtblick sei dies jedoch nicht der Fall.
Palmbeck sagte dazu, daß man, solange es keine eindeutigen Verträge gibt, nicht sagen könne, woher der Strom komme. Auch sage die Verfügung laut Plambeck nichts über die Problematik aus, ob der Strom ökologisch erzeugt worden sei oder nicht. Die Verfügung sage nur etwas über die Art und Weise der Werbung etwas aus, so ein Plambeck Sprecher.
Kläger war die Lichtblick- die Zukunft der Energie GmbH. Für Lichtblick war die Werbung von Plambeck eine bewußte Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Mit Werbeslogans wie "bügeln für eine gesündere Luft" und Hinweise auf die Erzeugung des angebotenen Stroms in eigenen Windparks, habe laut Lichtblick Palmbeck versucht, den Stromabnehmern Glauben zu machen, er erhalte umweltfreundlich erzeugten Strom. Nach Lichtblick sei dies jedoch nicht der Fall.
Palmbeck sagte dazu, daß man, solange es keine eindeutigen Verträge gibt, nicht sagen könne, woher der Strom komme. Auch sage die Verfügung laut Plambeck nichts über die Problematik aus, ob der Strom ökologisch erzeugt worden sei oder nicht. Die Verfügung sage nur etwas über die Art und Weise der Werbung etwas aus, so ein Plambeck Sprecher.