Einstweilige Verfügung gegen LichtBlick

18.11.1999 von
Die Werbung der LichtBlick- die Zukunft der Energie GmbH wurde mittels einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht Hamburg in wichtigen Punkten untersagt. Kläger war das Cuxhavener Unternehmen Plambeck Neue Energien GmbH.

Wie stromtip am 11. November 1999 berichtete, hatte die LichtBlick GmbH ebenfalls gegen den Inhalt der Werbung von der Plambeck AG geklagt und vor dem Landgericht auch eine einstweilige Verfügung erreicht. Für Lichtblick war die Werbung von Plambeck eine bewußte Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Gleichermaßen sieht das jetzt die Plambeck AG in bezug auf die Werbung von LichtBlick. LichtBlick wirbt damit, ausschließlich sauberen Strom an den Verbraucher weiterzuleiten. Dies sei laut der Plambeck AG nicht möglich, da der Verbraucher immer einen Strommix erhalte.

Plambeck will mit der gerichtlichen Auseinandersetzung eine öffentliche Diskussion über das Thema Ökostrom erreichen. Plambeck fordert Institutionen aus dem Bereich der Wirtschaft und Politik auf, eine dementsprechende Aufklärung zu betreiben. Wichtig für Plambeck sei der Aspekt, was die Energieversorger für die Umwelt leisten.