DIW Berlin: Steigende Strompreise müssen nicht zu Energiearmut führen
In Frage kämen hierfür beispielsweise ein höherer Hartz-IV-Satz, ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer und ein Beratungs- und Förderprogramm für die Verbesserung der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Das DIW Berlin hat die Kosten und die Zielgenauigkeit aller drei Instrumente näher untersucht.
Die Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög ist demnach auch kurzfristig mit geringen Kosten von 150 Millionen Euro möglich. Allerdings würde nur ein Teil der einkommensschwächsten Haushalte davon profitieren, da nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte solche Transferleistungen erhalte
Die nachhaltigste Möglichkeit zur Unterstützung armutsgefährdeter Haushalte sieht das DIW Berlin aber in der Förderung von Energieeffizienz. Rund die Hälfte der Kühlschränke in Deutschland hat ein Alter von über fünf Jahren. Ein Ersatz mit einem sparsamen Neugerät könnte Stromkosten in Höhe von 40 bis 64 Euro pro Jahr sparen. Mit einer einmaligen Förderung von 560 Millionen Euro könnten einkommensschwache Haushalte jährlich 195 Millionen Euro Stromkosten einsparen.
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Die Belastung der öffentlichen Haushalte bliebe insgesamt überschaubar. Selbst wenn alle Maßnahmen gemeinsam eingeführt würden, wäre sie in der gleichen Größenordnung wie die erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen auf die EEG- Umlage (1,4 Milliarden Euro).