DIW Berlin: Steigende Strompreise müssen nicht zu Energiearmut führen

10.10.2012 von

Die wegen der EEG-Umlage im nächsten Jahr steigenden Strompreise für private Haushalte müssen nicht zwangsläufig zu mehr Energiearmut in Deutschland führen. Entsprechende politische Maßnahmen ließen sich ohne großen Aufwand umsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer von Agora Energiewende geförderten Kurzstudie.

In Frage kämen hierfür beispielsweise ein höherer Hartz-IV-Satz, ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer und ein Beratungs- und Förderprogramm für die Verbesserung der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Das DIW Berlin hat die Kosten und die Zielgenauigkeit aller drei Instrumente näher untersucht.

Die Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög ist demnach auch kurzfristig mit geringen Kosten von 150 Millionen Euro möglich. Allerdings würde nur ein Teil der einkommensschwächsten Haushalte davon profitieren, da nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte solche Transferleistungen erhalte

Im Bezug auf eine Verminderung der Stromsteuer, die zurzeit mit einem Regelsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde erhoben wird, ist das DIW Berlin von einem Freibetrag für die ersten 1.000 verbrauchten Kilowattstunden Strom pro Jahr ausgegangen. Eine solche Regelung würde vor allem Haushalten mit geringerem Einkommen entlasten, das Aufkommen aus der Stromsteuer würde um knapp 800 Millionen Euro sinken.

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Die nachhaltigste Möglichkeit zur Unterstützung armutsgefährdeter Haushalte sieht das DIW Berlin aber in der Förderung von Energieeffizienz. Rund die Hälfte der Kühlschränke in Deutschland hat ein Alter von über fünf Jahren. Ein Ersatz mit einem sparsamen Neugerät könnte Stromkosten in Höhe von 40 bis 64 Euro pro Jahr sparen. Mit einer einmaligen Förderung von 560 Millionen Euro könnten einkommensschwache Haushalte jährlich 195 Millionen Euro Stromkosten einsparen.

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Die Belastung der öffentlichen Haushalte bliebe insgesamt überschaubar. Selbst wenn alle Maßnahmen gemeinsam eingeführt würden, wäre sie in der gleichen Größenordnung wie die erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen auf die EEG- Umlage (1,4 Milliarden Euro). 

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