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Solarstrom: Aktuelle Gesetze erschweren Direktvermarktung

31.10.2012 von

Solarstrom: Gesetze erschweren DirektvermarktungNeben dem Eigenverbrauch des Solarstroms vom eigenen Dach ist die Direktvermarktung vom Gesetzgeber als Alternative zur gesetzlichen Einspeisevergütung vorgesehen. Bei der Direktvermarktung beliefert der Solaranlagenbesitzer Nachbarn oder benachbarte Betriebe mit selbst erzeugtem Solarstrom. Das Fachmagazin „photovoltaik" beklagt jedoch, dass komplizierte Gesetze die Direktvermarktung von Solarstrom unwirtschaftlich machen.

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In der aktuellen Ausgabe stellt das Magazin vor, welche Umlagen und Abgaben bei den verschiedenen Vermarktungsmodellen zusätzlich zu den Stromgestehungskosten der Solaranlage anfallen. Nach den schwierig zu durchschauenden Regelungen entstehen bis zu acht Cent pro Kilowattstunde zusätzliche Kosten, wenn ein Nachbar den anderen über das öffentliche Netz mit Strom beliefert. Damit ist die Direkt-vermarktung nicht wettbewerbsfähig und, anders als von der Politik gefordert, zurzeit kein Geschäftsmodell für Betreiber.

Die Lieferung des Stroms ist nur dann frei von zusätzlichen Umlagen und Abgaben, wenn der Verbraucher die Anlage betreibt und eine eigene Leitung benutzt. In der Praxis ist das oft unrealistisch oder zwingt die Betreiber zu komplizierten und damit schwer umsetzbaren und unattraktiven Stromvermarktungsmodellen.