Kohlekraftwerk Datteln darf über den Winter weiterbetrieben werden
Nach intensiven Gesprächen des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen (NRW), der Bezirksregierung Münster und dem Betreiber Eon haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass die Blöcke I-III des alten Kohlekraftwerks Datteln ausnahmsweise weiterbetrieben werden dürfen. Diese Einigung soll sicherstellen, dass das bestehende Kraftwerk auch im nächsten Jahr Bahnstrom und Fernwärme erzeugen kann.
Drei Viertel des Stroms, den die Bahn in Nordrhein-Westfalen benötigt, produzieren die Blöcke I bis III des Kohlekraftwerks in Datteln. Nach jetzigem Stand müssen die Anlagen Ende des Jahres stillgelegt werden, weil es dann keine behördliche Genehmigung mehr gibt und das neue Steinkohlekraftwerk Datteln IV darf noch nicht ans Netz.
„Die Duldung eines ungenehmigten Anlagenbetriebes ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall besteht hier, weil die Erzeugung von Bahnstrom und Fernwärme im öffentlichen Interesse ist. Darüber hinaus musste auch detailliert geprüft werden, ob und welche Alternativen zur Energieversorgung bestehen“, so
NRW-Umweltminister Johannes Remmel.