Verfassungsklage gegen EEG rückt näher
Die deutsche Textilindustrie ist ihrem Ziel einer Verfassungsklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Schritt näher gekommen. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt" hat das Landgericht Bochum die Musterklage der Textilveredelung Drechsel GmbH aus Selb gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Das Unternehmen hatte ebenso wie mehrere andere Textilfirmen stellvertretend für die im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie zusammengeschlossene Branche gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt.
Die Firma Drechsel kündigte auf Nachfrage an, unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in die Berufung gehen zu wollen. Ziel sei die Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungs-gericht.
Der Textilverband stützt seine Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen, demzufolge die Struktur der EEG-Umlage dem „Kohlepfennig" ähnelt. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war in den 90er Jahren für verfassungswidrig erklärt worden. Entsprechend müsse auch die EEG-Umlage verfassungswidrig sein, argumentiert Manssen.
(dapd/T2012110800140/mar/kd/3)