Verfassungsklage gegen EEG rückt näher
Die Firma Drechsel kündigte auf Nachfrage an, unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in die Berufung gehen zu wollen. Ziel sei die Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungs-gericht.
Der Textilverband stützt seine Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen, demzufolge die Struktur der EEG-Umlage dem „Kohlepfennig" ähnelt. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war in den 90er Jahren für verfassungswidrig erklärt worden. Entsprechend müsse auch die EEG-Umlage verfassungswidrig sein, argumentiert Manssen.
(dapd/T2012110800140/mar/kd/3)