Bundesnetzagentur verweigert Netzbetreiber Tennet die Zertifizierung
Die Bundesnetzagentur hat dem Netzbetreiber Tennet die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung verweigert, weil der Netzbetreiber nicht die dafür zwingend notwendigen Nachweise über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner gesetzlichen Netzbetriebs- und -ausbaupflichten erbringen konnte. Das niederländische Unternehmen Tennet ist für die Anbindung sämtlicher Offshore-Windparks in der Nordsee zuständig.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeute jedoch nicht, dass Tennet sein Übertragungsnetz zukünftig nicht mehr selbst betreiben darf. „Die Zertifizierung ist keine Betriebs-genehmigung. Wenn ein Unternehmen sein Transportnetz ohne Erteilung der Zertifizierung betreibt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die in einem separaten Verfahren festzustellen ist", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Konsequenz dieser Entscheidung.
Um zertifiziert zu werden, müssen Transportnetzbetreiber nachweisen, dass sie den Netzbetrieb rechtlich, organisatorisch und personell unabhängig von Energievertrieb und -erzeugung führen. Damit werden die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Netze eine neutrale Plattform für den Wettbewerb im Energiemarkt bilden. Zudem muss die finanzielle Ausstattung des Transportnetzbetreibers sichergestellt sein.