Gericht stellt Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen in Frage
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute im Rahmen der Zurückweisung zweier Eilanträge der klagenden Netzbetreiber zu erkennen gegeben, dass es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten fehlen könnte.
Geklagt haben zwei Netzbetreiber, nach deren Auffassung eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung fehle. Ferner verstoße die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen gegen europäisches Recht. Es handele sich um eine aus staatlichen Mitteln gewährte unerlaubte Beihilfe. Auch sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten nicht angemessen. Es werde der Wettbewerb verfälscht, weil Unternehmen, die unterhalb der Stromverbrauchs-Schwellenwerte lägen, nicht befreit werden könnten. Auch sei in der Verordnung eine rückwirkende Befreiung nicht vorgesehen.
Hier die günstigsten Gewerbestrom-Tarife finden