Genehmigungen für Eon-Altkraftwerke laufen Ende 2012 aus
Im Streit um den Betrieb alter Steinkohlekraftwerke in NRW hat der Energiekonzern Eon eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag in einem Revisionsverfahren, dass die Genehmigungen für das Kraftwerk Shamrock in Herne und die Blöcke 1 bis 3 in Datteln Ende des Jahres erlöschen.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungs-gerichts in Münster vom März. Allerdings dürfen die alten Kraftwerke aufgrund einer befristeten Duldung, die Eon mit der Landesregierung in Düsseldorf und den zuständigen Bezirksregierungen vereinbart hat, über den Jahreswechsel hinaus weiter betrieben werden.
Die alten Kraftwerke versorgen zahlreiche Haushalte mit Fernwärme sowie die Deutsche Bahn mit Bahnstrom. Eon hatte mit der Klage erreichen wollen, dass die Altanlagen auch ohne Duldung über den ursprünglich geplanten Termin der Stilllegung Ende 2012 hinaus am Netz bleiben dürfen. Grund dafür sind die Verzögerungen beim Neubau des Kraftwerksblocks 4 in Datteln.
Nach Ansicht der Leipziger Verwaltungsrichter hatte Eon Ende 2006 gegenüber den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg auf die Betriebsgenehmigungen für die Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre ans Netz gegangenen Altkraftwerke verzichtet. Die Kraftwerke hätten zudem laut 2004 erlassenen Bestimmungen nachgerüstet werden müssen, um den Ausstoß von Schadstoffen zu vermindern. Da die Investition unterblieb, durften die Kraftwerke nur noch bis Ende 2012 betrieben werden. (dapd/T2012111550200/mbo/mai/1)