Entlastung stromintensiver Betriebe: Verbraucher zahlen sechs Euro mehr
Verbraucher mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden müssen nächstes Jahr sechs Euro mehr für die Entlastung stromintensiver Betriebe zahlen. Die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgelt-Verordnung, mit der die Verbraucher die Befreiung der stromintensiven Unternehmen von den Netzentgelten bezahlen, wird sich nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2013 mit 0,329 Cent pro Kilowattstunde gegenüber 2012 mehr als verdoppeln.
Seit dem 04.08.2011 ist § 19 Abs. 2 Strom-netzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter.
Das Nettonetzentgelt macht etwa zwanzig Prozent des Haushaltskundenstrompreises aus (Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur). Auf Antrag können sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawatt Strom pro Jahr abnehmen.