Vattenfall hat offenbar Frist für Preiserhöhung verpasst
Der Energieversorger Vattenfall hat offensichtlich bei einer großen Zahl von Kunden die Frist zur Preiserhöhung per 1. Januar 2013 verpasst. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg haben sich zahlreiche Vattenfall-Kunden gemeldet, die erst am Mittwoch, 21. November oder später ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 erhalten haben. Die Frist für eine wirksame Erhöhung beträgt aber sechs Wochen. Das Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden eingehen müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam.
Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grund-versorgungskunden in einer Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Zwar hat Vattenfall die für Grundversorgungs-kunden vorgeschriebene Öffentliche Bekanntmachung der Preiserhöhung offenbar rechtzeitig durch Zeitungsanzeigen vorgenommen. Die Verordnung schreibt aber zusätzlich die briefliche Mitteilung an den Kunden vor; E-Mail reicht nicht.
UPDATE 14:12 Uhr: Vattenfall widerspricht Verbraucherzentralen
Vattenfall hat heute der Darstellung der Verbraucherzentralen widersprochen, die gesetzlichen Bestimmungen zur Information der Kunden nicht erfüllt zu haben. Anders als von den Verbraucherzentralen behauptet, habe briefliche Mitteilung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Preismaßnahme. Sie diene allein dem Zweck, eine zusätzliche Informationspflicht des Lieferanten zu erfüllen. Diese Informationspflicht sei damit erfüllt, wenn die Versendung der Briefe zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe erfolgt.