Kartellamts-Präsident ruft zum Wechsel des Stromversorgers auf

23.11.2012 von

Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich für viele Millionen Verbraucher die Strompreise um durchschnittlich zehn Prozent. Die Stromanbieter begründen die Preiserhöhung mit der Erhöhung der EEG-Umlage, steigenden Netzentgelten, doch nicht immer ist die tatsächliche Preiserhöhung berechtigt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, rät Verbraucher deshalb, im Zweifel einen Stromwechsel zu prüfen.

„Auch wenn viele Stromversorger nun Kosten der Energiewende an die Verbraucher weitergeben, kann ein Anbieterwechsel in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen führen", sagte Andreas Mundt der „Süddeutschen Zeitung“. Man könne gar nicht eindringlich genug an die Verbraucher appellieren, Preise zu vergleichen und von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch zu machen, so Mundt weiter.

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Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher summieren sich staatlich verordneten Mehrbelastungen der Strompreise auf 3,2 Cent je Kilowattstunde: Die EEG-Umlage steigt zum Jahresanfang um 1,7 Cent, die Netzentgelte steigen um rund 0,5 Cent, die Industriebefreiungen von den Netzentgelten machen 0,2 Cent aus und die Offshore-Haftungsregelung 0,25 Cent. In der Summe sind das 2,65 Cent Erhöhung worauf noch die Mehrwertsteuer erhoben wird. Abzüglich der gesunkenen Einkaufspreise sei eine Strompreiserhöhung von 1,8 Cent beziehungsweise sechs bis acht Prozent angemessen.