Weihnachtsdeko: TÜV empfiehlt LED-Lichterketten
Neben fehlenden Sicherheitshinweisen fanden die Prüfer auch Konstruktionsmängel. „Von den 52 geprüften Lichterketten erfüllen 38 Lichterketten nicht einmal die Mindest-anforderungen der europäischen Norm“, erklärt Thomas Haupt, Experte für Produkt-sicherheit bei TÜV Rheinland. „Bei jeder fünften Lichterkette besteht sogar akute Stromschlag- oder Verbrennungsgefahr.“
Bei LED-Lichterketten besteht hingegen keine Gefahr eines gefährlichen Stromschlags, da bei dieser Technik die gefährliche Stromspannung mithilfe eines Transformators von 230 Volt auf etwa 12 bis 24 Volt reduziert wird. Des Weiteren können sich Lichterketten mit Leuchtdioden beim Ausfall von Lampen nicht erhitzen. Besonders wenn Kinder im Haushalt sind, sollten Verbraucher deshalb unbedingt auf den Einsatz von LED-Lichterketten zurückgreifen. Ein weiterer Vorteil von LED: „Der Energieverbrauch ist bis zu 90 Prozent niedriger als bei normalen Lichterketten“, so Thomas Haupt. „Dies schont nicht nur die Umwelt sondern auch den Geldbeutel“.