Bundestag beschließt Offshore- und Abschalt-Umlage

29.11.2012 von

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) angenommen. Dabei ging es vor allem um zwei Änderungen: Entschädigungsregelungen für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks und neue Regelungen zur Versorgungssicherheit (Kaltreserve). 

Zur Finanzierung der Entschädigungs-zahlungen soll eine weitere Umlage (Offshore-Umlage) eingeführt werden (maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde nach dem derzeitigen Entwurf), die den Verbrauchern als Aufschlag auf die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden soll.

Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit werden die Möglichkeiten der Übertragungs-netzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen, erweitert. So sollen große industrielle Stromverbraucher künftig von Netz genommen werden können. Im Gegenzug für die drastische Senkung ihres Stromverbrauchs erhalten die Betreiber eine Prämie, die über eine „Abschalt-Umlage“ auf die Verbraucher umgelegt wird.

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Zudem wird das Recht des Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt. Als letztes Mittel kann ein Stilllegungsverbot für sogenannte systemrelevante Kraftwerke erlassen werden. 

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