Bundestag beschließt Offshore- und Abschalt-Umlage
Zur Finanzierung der Entschädigungs-zahlungen soll eine weitere Umlage (Offshore-Umlage) eingeführt werden (maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde nach dem derzeitigen Entwurf), die den Verbrauchern als Aufschlag auf die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden soll.
Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit werden die Möglichkeiten der Übertragungs-netzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen, erweitert. So sollen große industrielle Stromverbraucher künftig von Netz genommen werden können. Im Gegenzug für die drastische Senkung ihres Stromverbrauchs erhalten die Betreiber eine Prämie, die über eine „Abschalt-Umlage“ auf die Verbraucher umgelegt wird.