Heute tritt die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz in Kraft. Mit ihr will EU-Kommissar Günther Oettinger für den nötigen Druck in den Mitgliedsstaaten sorgen, dass Mitgliedsstaaten mehr Energieeffizienzmaßnahmen auf den Weg bringen, beispielsweise im Gebäudesektor oder im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Zentraler Hebel ist die Einführung von Energieeffizienz-verpflichtungssystemen. Durch diese Systeme sollen entweder alle Energielieferanten oder -verteiler verpflichtet werden, von 2014 bis 2020, jährliche Energieeffizienz-maßnahmen umzusetzen, die 1,5 Prozent ihres im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre abgesetzten Energievolumens bei ihren Endkunden entsprechen. Alternativ können Mitgliedsstaaten auch einen Fonds einrichten oder andere strategische Maßnahmen zur Zielerreichung auf den Weg bringen, zum Beispiel Energiesteuern zur Zielerreichung auf den Weg bringen.
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Die Energieeffizienzrichtlinie ist für kommunale Energieversorger nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) von elementarer Bedeutung. Insbesondere durch den KWK-Ausbau lasse sich die Energieeffizienz erheblich verbessern. Allein in Deutschland sparen Stadtwerke durch KWK aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent Emissionen in einer Größenordnung von mehr als elf Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein.