Grenzpreis für Strom um 8,5 Prozent gestiegen
Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2011 bei 11,57 Cent je Kilowattstunde, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit ist der Grenzpreis um 8,5 Prozent gegenüber 2010 gestiegen – damals betrug er 10,66 Cent je Kilowattstunde.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungs-unternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgaben-verordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungs-unternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2011 auf 14,22 Cent je Kilowattstunde, das war ein Plus von 7,9 Prozent gegenüber 2010. Bei der Abgabe an Haushaltskunden erlösten die Versorgungsunter¬nehmen 2011 im Durchschnitt 20,24 Cent je Kilowattstunde, das waren 9,4 Prozent mehr als 2010.