Konzessionen für Strom- und Gasnetze müssen öffentlich ausgeschrieben werden

07.12.2012 von

Die Konzessionen für Strom- und Gasnetze müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Das hat das Bundeskartellamt im Streit um eine Konzessionsvergabe in Mettmann bei Düsseldorf klargestellt und der Stadt Mettmann untersagt, die Wegerechte für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes ohne ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren an ihr eigenes Tochterunternehmen zu vergeben.

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„Bei der Auswahl des Konzessionärs müssen die Kriterien einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung berücksichtigt werden. Es dürfen dabei nicht die finanziellen Interessen der Kommunen im Vordergrund stehen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Die Stadt Mettmann hatte zunächst im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Kooperationspartner mit einer Minderheitsbeteiligung für ihr neu zu gründendes Stadtwerk gesucht. Das kommunale Stadtwerk sollte dann ohne Auswahlverfahren die Konzession für die Strom- und Gasnetze erhalten. Andere Bewerber, die sich allein für die Konzession interessieren, sind damit ausgeschlossen, selbst wenn sie das Netz effizienter oder verbraucherfreundlicher betreiben könnten.

Obwohl im Rahmen der Konzessionsvergabe der Bewerber ausgewählt werden soll, der den besten Netzbetrieb gewährleistet, habe sich die Stadt Mettmann in erster Linie an ihren finanziellen Interessen orientiert, so das Bundeskartellamt in seiner Begründung.