FlexStrom bemängelt Behinderung durch Netzbetreiber

13.12.2012 von

Der Stromanbieter FlexStrom bemängelt unlautere Methoden einiger Netzbetreiber im Kampf um Stromkunden: Behinderung des Wettbewerbs, Täuschung der Bundesnetzagentur und unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse. Bei der zuständigen Aufsichtbehörde hat FlexStrom nun ein Missbrauchsverfahren gegen einen dieser Netzbetreiber eingeleitet. Dieser habe ganz offensichtlich versucht, die Kunden von FlexStrom rechtswidrig abzuwerben.

FlexStrom wirft dem Netzbetreiber im Kampf um die Stromkunden „einen Missbrauch der Marktstellung" vor. Demnach hatte der Netzbetreiber getäuscht und selbst vor der Bundesnetzagentur die Unwahrheit gesagt, die von FlexStrom eingeschaltet werden musste, um das rechtswidrige Verhalten zu beenden. Nach Paragraf 30 des Energiewirtschaftsgesetzes ist Netzbetreibern eine solche Diskriminierung verboten; sie müssen ihren Konkurrenten gleichberechtigten Zugang zu allen Stromkunden gewähren.

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Gerade wenn Grundversorger ihre Preise erhöhen - wie es derzeit der Fall ist - wechseln viele Stromkunden zu günstigeren Stromanbietern. Umso wichtiger ist es, dass diese alternativen Anbieter problemlos die Belieferung von Stromanschlüssen übernehmen können - und die Netzbetreiber ihnen Zugang gewähren. 

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