Gericht: Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011

17.12.2012 von

Stromintensive Unternehmen können sich für das Jahr 2011 nicht von den Netzentgelten befreien lassen. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass sich stromintensive Unternehmen grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2012 vollständig von den Netzentgelten befreien lassen könnten. So habe der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz schon keine rückwirkende Geltung der Netzentgeltbefreiung angeordnet.

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Seit dem 4. August 2011 können stromintensive Unternehmen laut Stromnetzentgelt-verordnung von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden. Die Bundesnetzagentur hatte Unternehmen die Befreiung rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Das als Landesregulierungs-behörde zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hatte einem Düsseldorfer Mobilfunkbetreiber die Befreiung hingegen erst ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen waren, hier am 12. Dezember 2011. Dagegen hatte ein Mobilfunkunternehmen geklagt, das für das gesamte Jahr 2011 von den Netzentgelten befreit werden wollte.

Die für die Netzbetreiber entstehenden Einnahmeausfälle werden ab dem Jahr 2012 dadurch ausgeglichen, dass die an sich von den stromintensiven Betrieben zu zahlenden Netzentgelte bundesweit auf die übrigen Endkunden umgelegt werden. 

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