Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vossnet

11.12.1999 von
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen zwei Geschäftsführer von Vossnet mit dem Vorwurf des Betruges an Kunden aufgenommen. Am 10. Dezember wurden die Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht und firmeninterne Unterlagen beschlagnahmt. Hintergrund ist die von Vossnet geforderte Einrichtungspauschale bzw. Anschlußgebühr in Höhe von DM 60,-. Diese Gebühr mußten alle an Stromlieferungen von Vossnet interessierten Kunden im Voraus bezahlen. Insgesamt sollen auf den Vossnet-Konten ca. 1,6 Millionen DM von etwa 27.000 Kunden eingegangen sein.

Vossnet war vor einigen Monaten als Wiederverkäufer von Strom an den Markt gegangen: Den Kunden wurde Strom für 18 Pf./kWh bei einer monatlichen Grundgebühr von DM 9,90 angeboten. Nun ist ein internes Papier an die Öffentlichkeit gelangt, in die Frage aufgeworfen wird, ob die Stromlieferung zu den angebotenen Preis erhalten werden kann. Laut Vossnet wurde dieses Papier von der Staatsanwaltschaft "fehl interpretiert". Diese ist offensichtlich besonders vorsichtig, da nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bremen der Geschäftsführer Peter Schwarze schon einmal wegen Betrugs im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Die Bewährungsfrist seinoch nicht verstrichen.

Vossnet hat auf die Vorwürfe schon reagiert und kassiert die Einrichtungspauschale erst mit der ersten Stromlieferung. Weiterhin ist in der Pressemitteilung von Vossnet zu lesen: "Vossnet geht fest davon aus, daß auf Grund der derzeit intensiv geführten Vertragsverhandlungen mit namhaften europäischen Stromerzeugern rechtzeitig zur Jahrtausendwende das Kundenversprechen fristgerecht eingelöst und die Stromlieferung aufgenommen wird. Laut Vossnet gebe es keinen Grund für eine Beunruhigung der Kunden. "Den Beweis will Vossnet in Kürze antreten."

Stromtip empfiehlt seinen Lesern dennoch reifliche Überlegung über eine eventuelle Entscheidung für den Vossnet-Tarif. Auf jeden Fall sollten die Ermittlungen abgewartet werden. Alle Kunden, die schon einen Vertrag mit Vossnet abgeschlossen haben, sollten die Einzugsermächtigung für Vossnet bei ihrer Bank wiederrufen und auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages bei Vossnet bestehen.

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