Eon muss Block 1 in Großkrotzenburg stilllegen
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss der Energiekonzern Eon den Block 1 des Kraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg (Main-Kinzig-Kreis) zum 1. Januar 2013 stilllegen. Das Regierungspräsidium Darmstadt übergab dem Unternehmen am Freitag eine Stilllegungsverfügung mit Ausnahmeregelung, wie die Aufsichtsbehörde mitteilte.
Eon hatte als Betreiber von Altkraftwerken in Nordrhein-Westfalen und Hessen dem Regierungspräsidium zufolge erklärt, diese nach dem 31. Dezember 2012 nicht mehr betreiben zu wollen. Später wollte das Unternehmen die Erklärungen jedoch zurückziehen. Diesen Widerruf beurteilten das Münsteraner Oberverwaltungsgericht und das Bundes-verwaltungsgericht für drei Steinkohle-kraftwerke von Eon als nicht zulässig.
(dapd /T2012122102665/cal/mwa/1)