Musterklage gegen EEG-Umlage wird Ende Januar verhandelt
Die im Juni 2012 eingereichte Klage einer sächsischen Textilfirma gegen die Umlage aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird am 29. Januar vor dem Landgericht Chemnitz verhandelt. „Wir beklagen unseren langjährigen zuverlässigen Stromlieferanten EnviaM auf Rückzahlung der Umlage, da wir glauben, dass diese verfassungswidrig ist", sagte der Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH, Gregor Götz, am Freitag in Chemnitz. Weise das Gericht die Klage ab, werde das Unternehmen notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.
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Vowalon führt wie zwei weitere Unternehmen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Musterklage für die Textilbranche. Die finanziellen Belastungen durch die Umlage sind laut Götz unzumutbar und wettbewerbs-schädigend. Allein durch die Erhöhung der EEG- Umlage von 3,6 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde stiegen 2013 die Abgaben des Unternehmens zusätzlich zum Strompreis um voraussichtlich 90.000 Euro auf mehr als eine Viertelmillion Euro.
Die Musterklage wird vom Gesamtverband Textil und Mode sowie vom ostdeutschen Branchenverband vti unterstützt. Grundlage ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Demnach ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe analog dem vom Bundesverfassungsgericht 1994 gekippten „Kohlepfennig". (dapd/T2013010450534/cga/K2570/zim/mwa/1)