FlexStrom: "Handelsblatt“ muss Falschberichte einstellen
Die Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ muss zahlreiche Falschaussagen über unabhängigen Stromanbieter FlexStrom unterlassen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Eine Einstweilige Verfügung verbietet dem Blatt mehrere gravierende Falschaussagen, unter anderem über die Wirtschaftlichkeit des seit knapp zehn Jahren existierenden Stromanbieters.
Obwohl FlexStrom seit dem Jahr 2009 kontinuierlich Gewinne ausweisen kann, hatte das Handelsblatt in seiner Berichterstattung den Eindruck erweckt, der Stromanbieter arbeite nicht profitabel. Dabei hatte das Handelsblatt einzig und allein auf die Aussage eines FlexStrom-Konkurrenten berufen.
Auch unter Berufung auf die Netzgesellschaften der großen Energie-konzerne hatte das Handelsblatt falsch über den unabhängigen Stromanbieter FlexStrom berichtet. Angeblich würde FlexStrom die Durchleitung von Strom bei diversen Regionalgesellschaften nur noch gegen Vorkasse gestattet. Auch in diesem Punkt erließ das Landgericht Köln ein Verbot.