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Neue Verbändevereinbarung unterschrieben
Verbände der Strombranche und Wirtschaft haben die zweite Verbländevereinbarung im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller am 13. Dezember 1999 unterschrieben. Die Verbändevereinbarung soll die erste Vereinbarung vom Mai 1998 anpassen. Damit soll ab Januar 2000 ein System eingeführt werden, daß die Stromdurchleitung wesentlich vereinfachen soll.
Für den Verbraucher bedeutet die neue Vereinbarung folgendes:
Das jährliche Nutzungsentgelt wird nach dieser Verbändevereinbarung wesentlich pauschaler betrachtet werden. Das individuelle Nutzverhalten des einzelnen Kunden soll aber ebenfalls berücksichtigt werden. Damit erhält der Kunde das Recht, seine Stromanbieter ohne Hindernisse frei zu wählen, so der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke Dr. Heinz Klinger.
Die entfernungsabhängigen Durchleitungspreise entfallen. Zukünftig wird es in Deutschland zwei gleich große Handelszonen geben, eine Handelszone "Nord" und eine Handelszone "Süd". Wenn ein Energieaustausch zwischen den beiden Zonen stattfindet, werden 0,25 Pf/kWh berechnet. Laut Stromexperten werden auf Grund dieser Einteilung nur ca. 10% der zwischen Nord und Süd ausgetauschten Strommengen mit der Gebühr von 0,25 Pf/ kWh belegt.
Ferner sind in der Verbändevereinbarung vereinfachte Berechnungsverfahren für private Haushalte und kleinere Gewerbe vorgesehen, sogenannte Lastprofile.
Großzügiger als bisher soll die Lieferung von Ausgleichsenergie gehandhabt werden. Stromhändler können ihre Kunden zu einer Abnahme zusammenfassen und somit den Bedarf an sogenannter Regelenergie minimieren.
Dr. Heinz Klinger betonte in seiner Rede zur Verbändevereinbarung, daß die einfachere Handhabung, zügigere Abwicklung und größere Transparenz von besonderer Bedeutung bei der neuen Verbländevereinbarung seien.
Für den Verbraucher bedeutet die neue Vereinbarung folgendes:
Das jährliche Nutzungsentgelt wird nach dieser Verbändevereinbarung wesentlich pauschaler betrachtet werden. Das individuelle Nutzverhalten des einzelnen Kunden soll aber ebenfalls berücksichtigt werden. Damit erhält der Kunde das Recht, seine Stromanbieter ohne Hindernisse frei zu wählen, so der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke Dr. Heinz Klinger.
Die entfernungsabhängigen Durchleitungspreise entfallen. Zukünftig wird es in Deutschland zwei gleich große Handelszonen geben, eine Handelszone "Nord" und eine Handelszone "Süd". Wenn ein Energieaustausch zwischen den beiden Zonen stattfindet, werden 0,25 Pf/kWh berechnet. Laut Stromexperten werden auf Grund dieser Einteilung nur ca. 10% der zwischen Nord und Süd ausgetauschten Strommengen mit der Gebühr von 0,25 Pf/ kWh belegt.
Ferner sind in der Verbändevereinbarung vereinfachte Berechnungsverfahren für private Haushalte und kleinere Gewerbe vorgesehen, sogenannte Lastprofile.
Großzügiger als bisher soll die Lieferung von Ausgleichsenergie gehandhabt werden. Stromhändler können ihre Kunden zu einer Abnahme zusammenfassen und somit den Bedarf an sogenannter Regelenergie minimieren.
Dr. Heinz Klinger betonte in seiner Rede zur Verbändevereinbarung, daß die einfachere Handhabung, zügigere Abwicklung und größere Transparenz von besonderer Bedeutung bei der neuen Verbländevereinbarung seien.