Neuer verpflichtender Herkunftsnachweis für Ökostrom gestartet
Das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Betrieb aufgenommen. Damit setzt Deutschland eine europäische Vorgabe für mehr Verbraucherschutz im Strommarkt um. Das UBA bestätigt mit den Herkunftsnachweisen, dass Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde.
Verbraucher, die sich für den Bezug von Ökostrom entschieden haben, profitieren von der Arbeit des neuen Registers: Das HKNR überwacht die Vermarktung dieses Stroms und wird mit Herkunftsnachweisen zuverlässig eine Doppelvermarktung ausschließen. Das HKNR verhindert somit zukünftig eine bisher verbreitete Form des einfachen Umetikettierens von Strom mittels Kauf und selbstständiger Entwertung von Herkunftsnachweisen durch Stromverbraucher zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz.
Der Herkunftsnachweis für Ökostrom funktioniert wie eine Geburtsurkunde, ist aber kein Qualitätssiegel. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbaren Stroms erhält der Erzeuger genau einen Herkunftsnachweis. Dieses elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet.