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Vertrieb von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber verboten

18.01.2013 von

Gericht untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Nach einem Urteil des Landgerichts Stade darf der Leuchtmittelhersteller Brilliant keine Energiesparlampen mit zu viel giftigem Quecksilber mehr vertreiben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Doppelte. 

„Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilber-gehalt besitzen. Dadurch gerät eine effiziente Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt", kritisiert DUH-Bundes-geschäftsführer Jürgen Resch.

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. 

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