Landgericht Stuttgart weist Klage gegen EEG-Umlage ab
Das Landgericht Stuttgart hält die Ökostromumlage für verfassungskonform. Die Spinnweberei Uhingen hatte den Energieversorger EnBW auf Rückzahlung der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verklagt, weil sie in ihr eine unzulässige Sonderabgabe sah. „Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil sich die Klägerin in dem Stromlieferungsvertrag der Parteien zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet hatte", teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Zudem sei das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt gewesen. Bloße Zweifel reichten nicht aus. Mit der EEG-Umlage sollen die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf alle Verbraucher verteilt werden.
Der Geschäftsführer der Spinnweberei Uhingen, Dieter Dörrmann, kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. Ziel sei es, die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen. (Aktenzeichen: 38 O 55/12 KfH)
(dapd/T2013022001393/mje/pon/1)