Klage gegen Veag und Envia
Die Energieunternehmen Verbund AG, KOM- Strom AG und die Stadtwerke Leipzig haben vor dem Landgericht Berlin die Veag und die envia auf Durchleitung verklagt.
Die Stadtwerke hatten einen Stromlieferungsvertrag mit den österreichischen Energieversorger Verbund AG abgeschlossen und daraufhin am 16. November 1999 einen Durchleitungsantrag an Veag und envia gestellt. Der Antrag wurde am 17. Dezember 1999 von der Veag abgelehnt. Grund für die Ablehnung des Antrags ist für die Veag die Braunkohleschutzklausel, die für die neuen Bundesländer gilt.
Für den fall, daß die Klage bis zum 31. Dezember 1999 nicht entschieden ist, müssen die Stadtwerke Leipzig den Strom von Veag und envia weiter beziehen.
Die Stadtwerke hatten einen Stromlieferungsvertrag mit den österreichischen Energieversorger Verbund AG abgeschlossen und daraufhin am 16. November 1999 einen Durchleitungsantrag an Veag und envia gestellt. Der Antrag wurde am 17. Dezember 1999 von der Veag abgelehnt. Grund für die Ablehnung des Antrags ist für die Veag die Braunkohleschutzklausel, die für die neuen Bundesländer gilt.
Für den fall, daß die Klage bis zum 31. Dezember 1999 nicht entschieden ist, müssen die Stadtwerke Leipzig den Strom von Veag und envia weiter beziehen.