Gericht: Erzwungene Abschaltung des AKW Biblis war rechtswidrig
Die erzwungene Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis war rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Dem Betreiber RWE sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, so das Gericht. Auf das Land Hessen kommt jetzt eine Klage auf Schadenersatz zu, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Nach der Reaktor-katastrophe in Fukushima hatten Bund und Länder entschieden, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst vom Netz zu nehmen. In diesem Zusammenhang musste auch der Energiekonzern RWE auf Anordnung des hessischen Umwelt-ministeriums die Blöcke A und B des Atom-kraftwerks Biblis zunächst für drei Monate vom Netz nehmen. Unter seinem damaligen Vorstandsvorsitzendem Jürgen Großmann hatte RWE als einziger AKW-Betreiber gegen diese Anordnung geklagt.