Schlichtungsstelle Energie in 90 Prozent der Fälle erfolgreich
Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages hat die Schlichtungsstelle Energie ein positives Fazit ihrer bisherigen Tätigkeit gezogen. „In rund 90 Prozent der bisher durchgeführten Schlichtungsverfahren konnten wir eine Einigung zwischen Verbraucher und Versorger erzielen“, fasst Geschäftsführer Thomas Kunde die Schlichtungsergebnisse zusammen. „Damit haben wir bei der weit überwiegenden Zahl der Fälle unser Ziel erreicht, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.“
Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern und Energieversorgungs-unternehmen ein modernes, transparentes, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Lösung individueller Beschwerdefälle. Private Haushaltskunden können sich beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle wenden.
Der unabhängige und neutrale Ombudsmann der Schlichtungsstelle prüft, ob eine Beschwerde zur Schlichtung angenommen werden kann. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, wird der Ombudsmann die Standpunkte aller Beteiligten intensiv prüfen und in der Regel anschließend eine Schlichtungsempfehlung abgeben, die zwischen den Beteiligten vermitteln soll.
>> Schlichtungsstelle Energie <<
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung der Schlichtung. Dazu sollte das Beschwerdeformular verwandt werden, dass auf der Homepage zur Verfügung steht. In diesem Formular kann der Verbraucher alle notwendigen Informationen eintragen und Unterlagen anfügen. Dies vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung. Der Schlichtungsantrag kann aber auch per Fax oder postalisch gestellt werden. Dafür steht ebenfalls ein Beschwerdeformular auf der Website zum Download bereit.