Landgericht weist Klage gegen EEG-Umlage zurück
Der Kampf mittelständischer Unternehmen gegen steigende Energiekosten durch die EEG-Umlage geht in die nächste Runde. Exemplarisch hatten bundesweit drei Textilfirmen gegen die von den Stromkunden zu zahlenden Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geklagt. Am Freitag wies auch das Landgericht Chemnitz die Klage der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen gegen Umlage ab. Mit Unterstützung des Gesamtverbands textil+mode wollen die Kläger notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Vowalon hatte den Energieversorger EnviaM auf Rückzahlung der EEG-Umlage in Höhe von mehr als 12.000 Euro für März 2012 verklagt. Auf Grundlage eines Gutachtens des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen hält das Unternehmen die staatlich festgelegte Abgabe für eine verfassungswidrige Sonderabgabe analog dem früheren „Kohlepfennig". Sie sei außerdem in der Summe zu hoch und damit wettbewerbsschädigend für kleine und mittlere Unternehmen. Für Energie-Großverbraucher gebe es dagegen großzügige Sonderregelungen.
Für Vowalon-Geschäftsführer Gregor Götz war die Entscheidung keine Überraschung. Die Landgerichte Bochum und Stuttgart hatten gegen die Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb in Bayern und die Spinnerei Uhingen in Baden-Württemberg ähnlich entschieden. „Auch wir legen nun Berufung am Oberlandesgericht ein", kündigte Götz an. Nach Erhalt des schriftlichen Urteils voraussichtlich in der nächsten Woche hat er dazu vier Wochen Zeit.
(dapd.djn/T2013032251504/cga/K2570/sah/mwa/3)