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Landgericht weist Klage gegen EEG-Umlage zurück

23.03.2013 von

Landgericht weist Klage gegen EEG-Umlage zurück

Der Kampf mittelständischer Unternehmen gegen steigende Energiekosten durch die EEG-Umlage geht in die nächste Runde. Exemplarisch hatten bundesweit drei Textilfirmen gegen die von den Stromkunden zu zahlenden Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geklagt. Am Freitag wies auch das Landgericht Chemnitz die Klage der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen gegen Umlage ab. Mit Unterstützung des Gesamtverbands textil+mode wollen die Kläger notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Vowalon hatte den Energieversorger EnviaM auf Rückzahlung der EEG-Umlage in Höhe von mehr als 12.000 Euro für März 2012 verklagt. Auf Grundlage eines Gutachtens des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen hält das Unternehmen die staatlich festgelegte Abgabe für eine verfassungswidrige Sonderabgabe analog dem früheren „Kohlepfennig". Sie sei außerdem in der Summe zu hoch und damit wettbewerbsschädigend für kleine und mittlere Unternehmen. Für Energie-Großverbraucher gebe es dagegen großzügige Sonderregelungen.

Die Chemnitzer Richterin Petra Kürschner sagte, bei der Umlage handle es sich um eine „noch zulässige Preisregelung". Sie diene zur Finanzierung der festgeschriebenen Vergütung für Ökostrom. Es sei legitim, dass der Staat zur Erreichung politischer Ziele, in diesem Falle der Energiewende, Bedingungen festlege. Preisregulierungen wie die EEG-Umlage gebe es auch in anderen Bereichen, beispielsweise Mindestvergütungen im Arbeitsrecht.

Für Vowalon-Geschäftsführer Gregor Götz war die Entscheidung keine Überraschung. Die Landgerichte Bochum und Stuttgart hatten gegen die Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb in Bayern und die Spinnerei Uhingen in Baden-Württemberg ähnlich entschieden. „Auch wir legen nun Berufung am Oberlandesgericht ein", kündigte Götz an. Nach Erhalt des schriftlichen Urteils voraussichtlich in der nächsten Woche hat er dazu vier Wochen Zeit.
(dapd.djn/T2013032251504/cga/K2570/sah/mwa/3) 

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