Wärmestrom: Eon Hanse akzeptiert Preiserhöhungen als unwirksam
Bei Wärmestrom-Verträgen von Eon Hanse sind durch Urteile des Landgerichts Itzehoe und des Oberlandesgerichts Schleswig ist in der Vergangenheit bereits die Unwirksamkeit von bestimmten Preiserhöhungsklauseln festgestellt worden. Daraus ergab sich gleichermaßen eine Verpflichtung die durch die Preiserhöhungsklausel erlangten Beträge wieder zu erstatten.
Diese Rechtsprechung hat Eon Hanse nun scheinbar auch für die „Joker“-Verträge akzeptiert, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet. Geklagt hatte ein Verbraucher vor dem Arbeitsgericht Hamburg auf Rückzahlung von Beträgen, die durch die Preiserhöhung im Wärmestrom- Tarif „Joker" entstanden waren. Während Eon Hanse außergerichtlich noch vorgetragen hatte, die oben genannten Urteile zu Wärmestrom-Verträgen sei auf „Joker“-Verträge nicht übertragbar, ist diese nunmehr gerichtlich auf diese gar nicht mehr eingegangen.
Betroffene Verbraucher sollten daher die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufsuchen. Dort wird im Rahmen einer Fachberatung die Höhe der Rückzahlungsforderung errechnet und mit einem Musterschreiben eingefordert.