Bundesregierung stellt Weichen für beschleunigten Netzausbau
Die Bundesregierung hat heute eine wichtige Grundlage für die weitere Beschleunigung des Stromnetzausbaus geschaffen. Künftig soll die Bundesnetzagentur neben der Trassenplanung auch die Planfeststellungsverfahren für die zentralen länder- und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen durchführen. Der Verordnung müssen allerdings noch die Länder im Bundesrat zustimmen.
Die Bundesnetzagentur legt bereits die Trassenkorridore für die im Bundesbedarfs-plangesetz gekennzeichneten länderübergreifenden und grenzüber-schreitenden Leitungsvorhaben fest. Diese sind für die nachfolgenden Planfeststellungs-verfahren verbindlich.
Mit der zusätzlichen Übertragung der Planfeststellungs-zuständigkeit auf die Bundesnetzagentur soll das Nebeneinander verschiedener Länderzuständigkeiten für länder-übergreifende Trassen zukünftig vermieden, die Transparenz erhöht, der Verwaltungsaufwand reduziert und das Verfahren insgesamt beschleunigt werden.
Die neue Verordnung ergänzt den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbedarfsplangesetz vom 19. Dezember 2012, mit dem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestimmter Höchstspannungsleitungen gesetzlich festgeschrieben werden soll.