Energiewende: Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur beschlossen

25.04.2013 von

Das Bundeskabinett hat gestern Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur beschlossen. Die Kompensationsverordnung von Bundesumweltminister Peter Altmaier sieht Bestimmungen zum Naturschutz vor, wenn Natur und Landschaft durch den Bau von Windkraftanlagen oder Stromtrassen beeinträchtigt werden.

Die Energiewende stellt gerade auch den Naturschutz vor besondere Hausforderungen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energienetze ist ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu bewerkstelligen. Bundesweit einheitliche Ausgleichsregelungen sollen nun sicherstellen, dass hierfür ein angemessener Ersatz gefunden wird. Um landwirtschaftliche Interessen zu wahren, sollen besonders geeignete Böden geschont und die zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden beteiligt werden. Kompensationsmaßnahmen in Form von Entsiegelung und Wiedervernetzung sollen belohnt werden.

Grundsätzlich sollen Eingriffe in die Natur möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, wird der Wert der Natur erfasst und bewertet. Sofern ein Biotop oder andere Schutzgüter - darunter fallen Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima - erheblich beeinträchtigt werden, muss ein Ausgleich erfolgen. Dessen Höhe wird anhand eines Biotopwertverfahrens ermittelt. Wenn zusätzlich vom Aussterben bedrohte Arten, Natur- und Vogelschutzgebiete betroffen sind, müssen diese gesondert kompensiert werden.

„Die Verordnung zeigt: Die Energiewende und der Naturschutz sind keine Gegensätze. Die Regelungen tragen zur Wahrung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bei, ohne die Energiewende auszubremsen“, sagte Altmaier. 

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